Wie Sie einen Onlineshop in der Schweiz erfolgreich erstellen

Matterhorn - Banner.jpg

Erstellen Sie einen Online-Shop in der Schweiz? Egal ob KMU und Einzelunternehmer, Sie sollten sich ein breites Wissen im Bereich von E-Commerce aufbauen. Sei es im Vertrieb, dem Marketing oder der Technik. Es ist nicht einfach einen Webshop zu erstellen und dann funktioniert einfach alles automatisch. Nein, es bedarf der Planung, Umsetzung, Prüfung und konkreten Massnahmen zum Erfolg des eignen Onlineshops. 

Einen Onlineshop in der Schweiz zu erstellen ist eine Herausforderung, aber keine Herkulesaufgabe.

In diesem Beitrag geben wir Ihnen Tipps, was Sie beim Aufbau vom eigenen Onlineshop beachten sollten. Wir gehen genauer auf die Schweiz-spezifischen Themen ein, welche es bei der Onlineshop Erstellung relevant sind. 

Onlineshop: Zielgruppe & Konzept

Wenn Sie einen Onlineshop erstellen, sollten Sie sich über die Zielgruppe und das Shopkonzept im Klaren sein.

B2C (Business to Consumer)
Ein B2C Onlineshop verkauft Waren oder Dienstleistungen an einen Privatkunden. Es ist der klassische Onlineshop zwischen einem Geschäft und einem Konsumenten. Dabei kann man zwischen einem regulären Shop und einem Marktplatz mit stark reduzierten Preisen für eine begrenzte Zeit unterscheiden z.B. deindeal.ch.

Im B2C Webshop sind andere Funktionalitäten gefragt, als bei einem B2B Shop. Funktionen wie Gutscheine, Kreditkartenanbindung, Produktvergleich, Cross-Selling, Thirdparty-Login usw.

B2B (Business to Business)
Beim B2B Onlineshop werden in der Regel Waren oder Dienstleistungen an einen Geschäftskunden verkauft. Das können beispielsweise Händler, Zulieferer oder andere Onlineshops sein. 

Im B2B Geschäft benötigt der Webshop oftmals zusätzliche Funktionen wie individuelle Preisbildung, mehrstufige Rabatte auf Kunde und Kategorien unterschieden, Staffelpreise, eine erweiterte Benutzerverwaltung et cetera.

C2C (Consumer to Consumer)
Bei einen C2C Onlineshop oder besser bekannt unter einem Marktplatz für Privatkunden, werden in der Regel gebrauchte Produkte gegen eine Provision für den Marktplatz verkauft. In den letzten Jahren haben auch Onlineshop diese Marktplätze entdeckt und bieten dort Ihre neuen Produkte an. Auf dem Portal kann dann in der Regel Werbung für die eigenen Produkte geschaltet werden. Beispiele für C2C E-Commerce sind ricardo.ch oder tutti.ch.

So hilft Ihnen Rent-a-Shop: Egal für welches Shopkonzept Sie eine Lösung suchen wir bieten Ihnen Lösungen für B2C oder B2B E-Commerce. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf wir beraten Sie gerne kostenlos.  

Kundendaten müssen geschützt werden

Dem Datenschutz und der Datensicherheit sind beim Onlinehandel grösste Aufmerksamkeit zu richten. Sie arbeiten mit persönlichen Daten Ihrer Kunden. Ein Datenverlust wäre fatal für den Ruf von Ihrem Onlineshop. Daten von Kunden und Kreditkarten sollten nur verschlüsselt mittels SSL an Dritte übermittelt werden. Regelmässige Sicherungen der Daten gehören zur Mindestanforderung.

So hilft Ihnen Rent-a-Shop: Ihre Kundendaten liegen sicher in unsere eigenen Rechenzentren, welches georedundant abgesichert ist. Die Shopsoftware kommuniziert nur verschlüsselt mit Drittanbieter und stellt sicher, dass bei der Zahlungsabwicklung mit anderen Anbieter alles sicher abläuft. Der vertrauensvolle Umgang mit Kundendaten ist für Rent-a-Shop ein Muss. Von der E-Commerce Lösung wird täglich eine komplette Datensicherung erstellt. Angriffe von aussen kommen dank modernster Firewall-Technik nicht auf die Umgebung von Rent-a-Shop. Die Wahl der von Ihrem Online Shopsystem ist dabei essenziell. Gerade bei Open Source Shoplösungen, welche selber gehostet werden, müssen Sie sich oftmals mit Zusatzkosten davor schützen.

Die Software, um Ihren Onlineshop zu erstellen

Die Wahl der richtigen E-Commerce-Software, kann Sie vor viel Ärger bewahren. Wenn Sie einen Onlineshop in der Schweiz erstellen, sollten Sie sich den technischen Kriterien eines Webshops widmen. Setzen Sie sich in der Anfangsphase intensiv mit diesen Themen auseinander, da es wichtig für Ihre Prozesse, Kosten und Effizient ist.

Beim Aufbau eines Webshops stellt sich eine wichtige Frage beim Einkauf der Shopsoftware. Soll man einen Onlineshop kaufen, d.h. die Entwicklung, das Design, etc. einmalig bezahlen oder soll man einen Webshop mieten? Also eine klassische Make or Buy Entscheidung. Unsere Empfehlung hier ist ganz klar ein Mietshop zu wählen. Gerade in der Anfangsphase, wo es sehr wichtig ist am Business zu arbeiten, unterstützt Sie eine Webshop-Software auf Mietbasis, die mit umfassenden Funktionalitäten ausgestattet und die einfach in der Anwendung als auch in der Konfiguration ist. 

Wir empfehlen Ihnen folgende Fragen bei der Wahl einer Software für Onlineshops zu beantworten: 

  1. Passt die Webshop Software zu den Bedürfnissen von meinem Geschäft?
  2. Ist die Anwendung vom Onlineshop klar und verständlich und kann sie erlernt und der Onlineshop in wenigen Stunden erstellt werden?  
  3. Ist das Webdesign mobile tauglich, respektive wird der Shop auf allen Geräten schön dargestellt? 
  4. Enthält die Shopsoftware alle wichtigen Funktionalitäten eines modernen Onlineshops? 
  5. Bietet die Software standardmässig Schnittstellen zu Zahlungsanbieter (auch Payment Service Provider oder PSP genannt)?
  6. Kann der Onlineshop auf meine Bedürfnisse erweitert werden?
  7. Können Drittsysteme wie ERP, PIM oder CRM angebunden werden? 

Die richtige Domain für Ihren Onlineshop

Wenn Sie einen Onlineshop in der Schweiz erstellen, kann die Wahl der richtigen Domain entscheiden für Ihren Erfolg sein. Die Domain ist die Internetadresse für Ihren Webshop. Diesen gibt man in die Browserzeile oder Google ein und es erscheint der eigene Webshop. Die Domain ist auch ein Thema, dass oftmals für Kopfzerbrechen sorgt. Wir erläutern Ihnen hier die wichtigsten Punkte zum Thema Domain:

Eine eigene Domain kann in 3 Bereiche unterteilt werden. Top-, Second- und Third-Level Domain. Am Beispiel von www.rent-a-shop.ch sieht das so aus:

.ch - Top-Level Domain
So wird die Endung bezeichnet, die entweder für ein bestimmtes Herkunftsland steht (z.B. .ch für Schweiz) oder für ein bestimmtes Thema (z.B. .com für Company). Wir empfehlen für Schweizer Online Shops immer die Endung .ch.

rent-a-shop - Second-Level Domain
Der Second Level der Domain ist der eigentliche Name. Der Name ist immer in der URL vorhanden. und steht in der URL. Meist handelt es sich hierbei um den Namen des Online Shops oder der Firma zB. metades oder um den Namen einer Nische z.B. Velohelm.

www - Third-Level Domain / Subdomain
Die Third Level Domain nennt man auch Subdomain. Bei einem Shop wird diese oftmals mit www oder shop in Kombination mit dem Firmennamen gewählt. z.B. www.rent-a-shop.ch oder shop.metades.com.

So hilft Ihnen Rent-a-Shop: Bei Rent-a-Shop haben Sie eine eigene Shop-Domain zB. meinshop.rent-a-shop.ch. Diese dient meistens für den Aufbau von ihrem Onlineshop. Gerne registrieren wir Ihre Domain auf Wunsch und helfen Ihnen bei der Einrichtung, damit Ihr Shop auf www.shopname.ch erscheint. 

Das Onlineshop Hosting

Das Webhosting ist das Herz von Ihrem Shop. Zuverlässigkeit und Schnelligkeit haben oberste Priorität für Ihre Unternehmen. Stellen Sie sich ein Kunde vor, der warten muss, um sich ein Produkt, das er kaufen möchte, anzusehen oder zu bestellen. Achten Sie beim Webhosting auf folgende Kriterien: 

  • SSL : Ist das Hosting mittels SSL Zertifikat geschützt? SSL heisst Secure Sockets Layer. Dabei werden die Daten zwischen Ihrem Webshop und dem Kunden verschlüsselt. Die Daten können durch Dritte nicht verwendet werden. 
  • Verfügbarkeit: Wenn Ihr Onlineshop von mehreren Kunden gleichzeitig besucht wird, muss ein reibungsloses und schnellen Kundenerlebnis sichergestellt sein.
  • Wartung: Eine Fehlfunktion im Bestellprozess oder auf eine Produktseite kann potenzielle Kunden davon abbringen bei Ihnen einzukaufen. Der Wartung und Überwachung von einem Server sollten Sie daher viel Beachtung schenken.  
  • Datensicherung: Eine regelmässige Datensicherung ist wichtig, dass wenn im Fall von einer Serverstörung, diese zurückgesetzt werden können und somit kein kompletter Datenverlust geschieht. 

So hilft Ihnen Rent-a-Shop: Rent-a-Shop ist eine Online-Shop Lösung aus der Cloud. Sie müssen weder Software installieren noch sich um den technischen Betrieb Ihres Webshops kümmern. Ihr Online Shop wir in unserem eigenen redundanten Rechenzentren im Zürcher Oberland betrieben. Die Umgebung ist hochmodern und bereits mit dem neuen Internetprotokoll IPv6 erreichbar. Die komplette Umgebung ist georedundant, sprich Ihre Daten sind jederzeit in mindestens zwei Rechenzentren verfügbar. Wenn Sie eine eigene Domäne (ihrname.ch) verwenden, können Sie den kompletten Datenverkehr zwischen Ihrem Webshop und Ihren Kunden mit einem SSL Zertifikat kostenlos verschlüsseln. 

Bezahlen im Onlineshop - der Zahlungsmittel-Mix

Sie können noch so einen schönen und funktionalen Webshop haben und Ihre Produkte zu einem sensationellen Preis anbieten. Ein nicht vorhandenes Zahlungsmittel gehört zu einem der meisten Gründe, warum ein Käufer einen Warenkorb abbricht.

Welche Bezahlmöglichkeiten bevorzugen Schweizer Konsumenten, die online einkaufen? Die am meisten genutzte Zahlungsart ist die Rechnung. Im E-Commerce Stimmungsbarometer im Jahre 2019 von der HWZ und Post wurde genau diese Frage in einer Umfrage gestellt.

  • 75% - Rechnung
  • 76 % - Kreditkarte
  • 33% - PostFinance-Debitkrate
  • 30% - Paypal
  • 23% - Mobile Zahlungsarten

Diese Umfrage zeigt klar die beliebtesten Zahlungsmittel von Herr und Frau Schweizer auf.

So hilft Ihnen Rent-a-Shop: Wir stellen Ihnen verschiedene Schnittstellen zu Schweizer Zahlungsanbietern wie Worldline Six Saferpay, Datatrans, PostFinance, SumUp (Kassensystem) oder Saferpay zur Verfügung. Damit können Sie Ihren Kunden Zahlungsmittel wie Visa, Mastercard, Twint, Postcard und E-Finance und Paypal und Apple Pay. Sie können diese einfach selber in der Shopverwaltung konfigurieren. Worldline / SIX Payment Services Spezialangebot für Kunden von Rent-a-Shop: 2.9% + CHF 0.30 pro Transaktion für Visa, Mastercard, Twint und Apple Pay ohne monatlichen Fixkosten und ohne Aufschaltgebühr.

Marketing - der Turbo Booster für Ihren Shop

Für den Erfolg eines Onlineshops benötigen Sie ein zielgruppengerechtes und effizientes Marketing. Gerade bei kleinen und mittleren Webshops, welche nicht über tausende Franken Marketingbudget verfügen, benötigen Sie hierfür viel Herzblut und Ideenreichtum. Wenn Sie einen Onlineshop in der Schweiz erstellen, sollten Sie an folgenden Massnahmen denken:

Mund-zu-Mund:
Haben Sie einen grossen Bekanntheitsgrad? Können Sie auf ein grosses Netzwerk zurückgreifen? Mund-zu-Mund Werbung ist eine der effizientesten Werbemöglichkeit. Die Empfehlung ihrer Marke oder von ihren Produkte von einer bekannten Person, steigert die Umsätze im Online- oder Offline-Geschäft und schafft Vertrauen. Glückliche Kunden kaufen zudem wieder bei Ihnen ein.

Google SEO:
Das Ziel von Suchmaschinenoptimierung ist klar. Ihr Shop soll in den Top3-Suchresultaten erscheinen. Optimieren Sie Ihren Webshop für Suchmaschinen wie Google in dem Sie in Rent-a-Shop Titel und Meta-Beschreibung von Produktgruppen und Produkten attraktiv verfassen und die Suchbegriffe Ihrer Kunden in die Texte einarbeiten. Rent-a-Shop ist suchmaschinenfreundlich programmiert. Das heisst wir erstellen saubere URLs, zeichnen Ihre Produkte nach schema.org aus und bieten Ihnen viele Funktionen, um Ihre Positionen auf Google zu verbessern. 

Google Ads und Google Shopping:
Mittels Werbung auf Google können Sie Ihre Zielgruppe dort erreichen, wo Sie nach Ihren Produkten suchen. Ob mit Textanzeigen oder mittels Shoppinganzeigen, Sie bewerben den Webshop online und sind dort präsent, wo Ihre potenziellen Kunden die Kaufentscheidung treffen.  

Newsletter:
E-Mail-Marketing ist gut geeignet, um bestehende Kunden zu binden. Diese auf neue Produkte aufmerksam zu machen und so Cross-Selling Potenziale zu nützen. Das Newsletter-Tool von Rent-a-Shop unterstützen Sie beim Versand und der Auswertung. Beachten Sie dabei die Datenschutzverordnung der Schweiz und der EU. Ihre Kontakte müssen dem Empfang von Newsletter per Double-Optin zustimmen. Ihre Kunden können den Newsletter beim Anmeldeprozess abonnieren. 

Social Media:
Facebook und Instagram bietet Ihnen die Möglichkeit regelmässig und professionell mit Ihren Kunden zu kommunizieren. Über Facebook Inserate (Facebook oder Insta Ads) oder gesponserte Beiträge auf Instagram können Sie neue Zielgruppen erreichen. Die Segmentierung Ihrer Zielgruppen können hierzu selber erstellen, um so zielgerichtete Werbung zu schalten. 

Klassische Werbung:
Clevere Massnahmen im klassischen Sinn bietet Potenzial für Ihren Onlineshop. So können Sie beispielsweise gedruckte Gutschein-Codes per E-Mail oder mit der Lieferung mitschicken.

So hilft Ihnen Rent-a-Shop: Unser Team von E-Commerce Experten hilft Ihnen bei der Vermarktung von ihrem Onlineangebot. Sei es im Bereich für Suchmaschinenoptimierung, Google Ads oder mit Google Shopping. 

Das Kundenerlebnis steht im Fokus

Es gibt nichts Wichtigeres, als bei der Erstellung von einem Onlineshop immer den Kunden im Fokus zu haben. Gestalten und durchdenken Sie das Erlebnis des Kunden von A-Z. Folgende Punkte helfen Ihnen dabei:

  • Versetzen Sie sich in einen Kunden und durchlaufen Sie die möglichen Prozesse wie Checkout, Bestellabschluss, Lieferung, bis hin zur Retoure. Achten Sie dabei auf Einfachheit und eine klare Kommunikation. 
  • Führen Sie die Kunden von Ihrem Onlineshop durch den Checkout-Prozess und verlinken Sie passende Produkte, um Cross-Selling Potenziale zu nützen, miteinander. Informative Produktinformationen, schöne Bilder und ein modernes Design steigern die Conversion von ihrem Shop. Das Filtern nach Merkmalen wie Grösse, Farbe, Materialart und eine einfache und intuitive Suche hilft ihrem Kunden und steigert das Vertrauen in einen Online-Shop.
  • Support von und nach dem Kauf: Zeigen Sie sich Serviceorientiert und stellen Sie schnelle Hilfe bereit, um offene Fragen zu beantworten. z.B. Anzeigen von Kontaktdaten wie Telefon, E-Mail, Verfügung von Chatmöglichkeiten via WhatsApp oder Social Media. Antworten Sie so schnell wie möglich, das schafft vertrauen und verhindert Kaufabbrüche.
  • Optimal präsent auf allen Geräten: Optimieren Sie den Webshop für mobile Endgeräte (ein Grossteil der Schweizer besucht Webangebote hauptsächlich per Smartphone und Tablet).

Sie sehen beim Kundenerlebnis können Sie viel herausholen, wenn Sie einen Onlineshop erstellen. Gerade in der Schweiz, wo der Service sehr geschätzt wird, verschaffen Sie sich gegenüber Ihrem Wettbewerb einen Vorteil. Arbeiten Sie ständig an einem einmaligen Kundenerlebnis.  

Gesetzliche Regelungen, welche es im E-Commerce zu beachten gibt

Wenn Sie einen Onlineshop in der Schweiz eröffnen wollen, gibt es verschiedene rechtliche Aspekte (verschiedene Gesetze, Wegweisungen und Rahmenbedingungen), welche Sie beachten sollten.

Die Buchhaltung - Buchführungspflicht

Gemäss OR Art 957 besteht in der Schweiz eine Buchführungspflicht. Sie sind als Onlineshopbetreiber grundsätzlich dazu verpflichtet Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage von Ihrem Onlineshop zu führen. Dabei wird zwischen Buchführung und Rechnungslegung unterschieden.

Wir empfehlen Ihnen sich zu diesem Thema von einem Experten beraten zu lassen. Wir unterstützen Sie mit unserem ERP für Onlineshops (tinyERP), damit Ihre Buchungen im Onlineshop korrekt aufgezeichnet, verbucht und zur Übergabe an einen Treuhänder aufbereitet werden. 

Ab wann muss man einen Onlineshop ins HR eintragen lassen?

Ab einem Jahresumsatz von mindestens CHF 100'000.00 muss ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe als Einzelunternehmen ins Handelsregister eingetragen werden. Der Handelsregistereintrag kann auch auf freiwilliger Basis erfolgen. 

Wie kann man einen Webshop im Handelsregister eintragen?

Der Eintrag ins Handelsregister bietet einige Vorteile für einen Onlineshop. Die Gründung einer Einzelfirma kann oftmals ohne grosse Beratung kostengünstig vollzogen werden. Zur Gründung und Eintragung wenden Sie sich am besten an das kantonale Handelsregisteramt. Dort können Sie sich meistens über ein Formular im Handelsregister registrieren. Folgende Informationen werden in der Regel benötigt: 

  • Firmenbezeichnung und UID-Nummer
  • Sitz des Unternehmens
  • Zweck
  • Inhaber und Zeichnungsberechtigte
  • weitere Angaben

Das Impressum

In der Schweiz gilt gemäss UWG Artikel 3, Abs. 1, Buchstabe S eine Impressumspflicht. Das bedeutet ihr Onlineshop muss über eine eigene Impressumseite verfügen, welche über die Startseite erreichbar ist. In der Regel wird das Impressum in der Fusszeile einer Webseite verlinkt. Folgende Angaben sollten Sie im Impressum aufführen:

  • Firmenname oder Name des Webseitenbetreibers
  • Strasse mit Postleitzahl und Ort
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse / Link auf das Kontaktformular
  • Verweis auf den HR-Eintrag oder die UID-Nummer (falls vorhanden)

Die AGB's

Die Allgemeinen Bestimmungen (AGB) regeln die individuellen Inhalte eines Kaufvertrages zwischen Käufer und Verkäufer in einem Webshop. Dabei gibt es verschiedene Faktoren und Gesetzesgrundlagen zu beachten. In AGB's können folgende Themen vorkommen:

  • Geltungsbereich
  • Wann kommt ein Vertrag zu Stande - also den Vertragsabschluss
  • Preis und Versandkosten
  • Lieferung also Übergang von Nutzen und Gefahr, besser bekannt unter Incoterms
  • Lieferfristen
  • Rückgaberecht und Widerrufsrecht
  • Zahlungsmodalitäten
  • Datenschutz
  • Eigentumsvorbehalt
  • Garantien und Gewährleistung

Die Erstellung von allgemeinen Geschäftsbestimmungen sollte nicht unterschätzt werden und stets von einem Spezialisten untersucht werden. Kalkulieren diese Kosten ein und sparen Sie sich Ärger, Zeit und Geld bei allfälligen Rechtsstreitigkeiten. Weitere Informationen erhalten Sie auf kmu.admin.ch

Was regelt die die Preisbekanntgabeverordnung? Muss ich die als Betreiber eines Webshops beachten?

Wussten Sie, dass es in der Schweiz eine Verordnung zur Bekanntgabe von Preisen gibt? Nicht? Dann sind Sie nicht alleine. Den viele Betreiber von Onlineshops wissen das nicht oder ignorieren es einfach. Dabei regelt die Preisbekanntgabeverordung genau wie man Preise auf einem Webshop bekannt geben darf, was Aktionen sind und wie lange diese gültig sind. Die PBV gilt für Waren und Dienstleistungen die zum Kauf an Konsumentinnen und Konsumenten und deren Preisangaben.

Die Verordnung gilt auch für Onlineshop und deshalb raten wir allen Webshopbetreiber diese Wegleitung zu studieren.
>> Link zur Wegleitung des SECO

Hier die wichtigsten Punkte in Kürze:

  • Die Preise müssen am Produkt oder unmittelbar daneben stehen.  
  • Die Preisanschrift muss leicht sichtbar, gut lesbar und klar sein.
  • Angabe des tatsächlich zu bezahlenden Preises in Schweizer Franken (CHF), inkl. öffentlicher Abgaben (z.B. MWST), Urheberrechtsvergütungen sowie weiterer nicht frei wählbarer Zuschläge jeglicher Art. 

Wenn der Preis in Werbung angegeben wird gilt:

  • Angabe des tatsächlich zu bezahlenden Preises CHF inkl. MWST, Abgaben und Zuschläge jeglicher Art. Dies gilt für Waren und Dienstleistungen.
  • Klarer Bezug also Anzahl, Art, Verkaufseinheit etc.
  • Bedingungen für Selbstvergleich, Einführungspreis, Konkurrenzvergleich und Preisreduktion müssen beachtet werden.

Welche Gesetze sollte ein Onlineshop-Betreiber kennen?

Jeder Onlineshop-Betreiber sollte die geltenden Gesetze und rechtlichen Bestimmungen für seinen Shop kennen. Die meistens Bestandteile des Onlinehandels sind im Obligationenrecht (OR) geregelt. Zusätzlich kommen weitere Gesetze zum Tragen. Einige der Wichtigsten finden Sie hier:

Das Obligationenrecht, auch OR genannt regelt die Entstehung eines Vertrages, Schreibt vor wie mit Mängel umgegangen werden muss oder beschreibt den Übergang von Nutzen und Gefahr.
>> Link zum Obligationenrecht

Das Datenschutzgesetz kurz DSG regelt den Schutz der Grundrechte von Personen und deren Daten, welche bearbeitet werden. Es bezweckt auch den Schutz der Persönlichkeit.
>> Link zum Datenschutzgesetz

Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Webttbewerb - UWG hat den Zweck der Gewährleistung des lauteren und unverfälschten Wettbewerbes im Interesse aller Beteiligten. Hier wird der Umgang mit Werbung, die Verwendung von Kundenadressen oder wichtige Bestandteile vom E-Mail-Marketing geregelt.
>> Link zum UWG

So hilft Ihnen Rent-a-Shop: Jeder Onlineshop von Rent-a-Shop verfügt über die Seiten Impressum, Datenschutz, AGB und einer Informationsseite zu Versand und Zahlung. Die AGB und das Impressum sind mit Mustertexten verfasst. Dies fördert eine transparente Kommunikation mit ihren Kunden. Die AGB werden vor Kaufabschluss verlinkt. Zudem können Sie über unseren Cookie-Hinweis über Ihre Datenschutzbestimmungen informieren. 

Erfolgsmessung eines Webshops

Das Schöne, wenn Sie sich entscheiden einen Onlineshop erstellen, ist, dass Sie im Vergleich zur klassischen Werbung den Erfolg online einfacher messen können. Dank Analyse-Tools wie Google Analytics oder anderen Online-Analyse-Tools können Sie Besucherzahlen, Kundendaten, Ihren Webshoptraffic oder auch Conversions, also Kaufabschlüsse viel einfacher messen. Somit sind Sie fähig gekonnt, spezifische Onlinemarketingmassnahmen zu messen und ständig zu verbessern.

So hilft Ihnen Rent-a-Shop: Google Analytics ist standarmässig vorhanden. Die Besucherdaten werden dabei anonymisiert.

Last but not least - das Fazit

Wie Sie sicherlich schon selber gemerkt haben, gibt es viel zu tun. Einen Onlineshop zu erstellen, benötigt auch Durchhaltewillen und Biss. Es ist vor allem am Anfang viel Arbeit und Wissen, das man sich aneignen sollte. Wenn der Onlineshop nach einiger Zeit zu einer Erfolgsgeschichte wird, hat sich der Aufwand gelohnt. Unser Tipp bleiben Sie am Ball und Fragen Sie uns, wenn Sie unsicher sind oder Wissenslücken haben. Probieren Sie Neues und denken Sie aus Sicht von Ihrem Kunden.

So hilft Ihnen Rent-a-Shop: Jetzt habe Sie so einige Gedanken zum Thema - Onlineshop erstellen in der Schweiz - erhalten. Setzen Sie Ihren Plan in die Tat um und testen Sie Rent-a-Shop kostenlos für 30 Tage. 

Publiziert am Mittwoch, 21. Oktober 2020 von Markus Bircher