Barrierefreiheit im digitalen Raum
Publiziert am Dienstag, 13. Mai 2025 von Natascha Blumer & Paul Dietrich & Thomas Kägi
Digitale Barrierefreiheit wird zunehmend wichtiger – nicht nur für Nutzerinnen und Nutzer, sondern auch für Unternehmen. Mit dem European Accessibility Act (EAA) hat die EU eine Richtlinie geschaffen, die sicherstellt, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle zugänglich sind. In Deutschland wird diese Richtlinie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt.
Auch Schweizer Unternehmen, die ihre digitalen Angebote in der EU vertreiben, sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen. In diesem Beitrag erfährst du, für wen das Gesetz relevant ist und was es konkret für Webseiten und Onlineshops bedeutet.
Wichtig: Wir haben viele Stunden in die Recherche investiert und dennoch gemerkt: Das Thema ist extrem komplex – und manche Zusammenhänge blieben für uns lange unklar. Erst durch die Teilnahme an einem Info-Anlass der Firma Snowflake Productions GmbH konnten wir viele offene Fragen klären und ein deutlich besseres Verständnis gewinnen. Dieser Beitrag fasst unsere wichtigsten Erkenntnisse kompakt zusammen – ersetzt jedoch keine rechtliche Beratung. Für eine verlässliche und rechtssichere Einschätzung empfehlen wir, eine spezialisierte Anwaltskanzlei hinzuzuziehen.
Geltungsbereich und Ausnahmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen innerhalb der EU anbieten. Dazu gehören auch Webseiten und Onlineshops – unabhängig davon, in welchem Land das Unternehmen sitzt.
Auch Schweizer Unternehmen, die ihre digitalen Angebote an Kundinnen und Kunden in der EU richten – etwa durch Versand oder Online-Dienstleistungen – sind verpflichtet, die neuen Anforderungen umzusetzen.
Nicht betroffen sind hingegen:
- Schweizer Webseiten und Onlineshops, die ausschliesslich auf den Schweizer Markt ausgerichtet sind.
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro.
- Reine B2B-Angebote, die sich ausschliesslich an Unternehmen richten – sofern dies auch eindeutig erkennbar ist.
Nicht sicher, ob du betroffen bist?
Ob dein Unternehmen betroffen ist, kannst du mithilfe des praktischen BFSG-Checks auf der offiziellen Webseite einfach prüfen.
Anforderungen an Webseiten und Onlineshops
Die technischen Anforderungen orientieren sich an den WCAG 2.1-Richtlinien (Stufe AA). Diese beinhalten zentrale Prinzipien für eine barrierefreie Gestaltung digitaler Inhalte.
Für alle Webseiten gilt:
- Bilder brauchen Textalternativen (z. B. Alt-Attribute)
- Inhalte müssen gut lesbar sein (ausreichende Kontraste, klare Sprache)
- Tastaturbedienbarkeit – auch ohne Maus vollständig nutzbar
- Kompatibilität mit Screenreadern
- Navigation und Aufbau sollen einheitlich und vorhersehbar sein
Die Barrierefreiheitserklärung
Webseiten und Onlineshops, die unter das BFSG fallen, benötigen eine Barrierefreiheitserklärung – ebenfalls in barrierefreier Form.
Pflichtinhalte:
- Eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
- Die gesetzlichen Anforderungen, die erfüllt werden müssen
- Verbraucherinformationen
- Darstellung, wie die Anforderungen erfüllt werden – oder eine begründete Ausnahme, falls dies nicht möglich ist
- Die zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die Erklärung muss in den AGB oder an einer gut sichtbaren Stelle veröffentlicht werden.
Eine ausführliche Übersicht zur Barrierefreiheitserklärung findest du ebenfalls auf der Webseite des BFSG-Gesetzes.
>> Weitere Informationen zur Barrierefreiheitserklärung
Was wir bereits für dich umgesetzt haben
Damit du beim Thema Barrierefreiheit nicht bei null anfangen musst, haben wir bei Rent-a-Shop bereits wichtige Grundlagen geschaffen:
- Alternative Bildbeschreibungen (ALT-Texte):
Wir stellen eine einfache und zentral zugängliche Möglichkeit zur Verfügung, um Bildern beschreibende ALT-Texte hinzuzufügen – ein wichtiger Schritt in Richtung barrierefreier Inhalte. (Diese Funktion wird im Rahmen eines Updates innerhalb der nächsten zwei Wochen verfügbar sein.) - Tastaturbedienung:
Unsere Templates unterstützen die vollständige Navigation per Tastatur – inklusive Hauptmenü und Suchfunktion – für eine barrierefreie Nutzung ohne Maus. - "Skip to Content"-Funktion:
Mit einem direkten Sprung zum Hauptinhalt erleichtern wir Nutzerinnen und Nutzern die Orientierung, besonders bei der Nutzung von Tastatur oder Screenreader. - WCAG 2.1-Stufe A umgesetzt:
Webseiten und Onlineshops, die mit Rent-a-Shop erstellt werden, erfüllen automatisch die Anforderungen der WCAG 2.1 auf Stufe A.
Diese Verbesserungen gelten für unsere aktuellen Templates Magnolia, Physalis und Thanos. Die neue Funktion zur Bearbeitung der ALT-Attribute steht dir selbstverständlich in allen Projekten zur Verfügung.